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Sozialgericht Berlin: Auch neue Hartz-IV-Regelsatzberechnung verfassungswidrig

26. April 2012

Das Sozialgericht Berlin hat laut Presseerklärung vom 25.04.2012 die neue Berechnung der Regelsätze von Hartz IV dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt, weil nach der Auffassung des Sozialgerichts Berlin die Höhe der Regelsätze vom Gesetzgeber in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgelegt wurden. Zum einen wurde die Referenzgruppe, die der statistischen Bedarfsermittlung zugrunde liegt, fehlerhaft bestimmt. Zum anderen seien in rechtswidriger Weise Kürzungen bei den Ausgaben u. a. für Verkehr, alkoholische Getränke, Mahlzeiten in Gaststätten und Kantinen, Schnittblumen vorgenommen worden. Ein Ein-Personen-Haushalt erhält nach den Berechnungen des Sozialgerichts Berlin – wie im Beschluss vom 25. April 2012, Az. S 55 AS 9238/12, ausgeführt wird – monatlich 36,00 € zu wenig, ein Drei-Personenhaushalt müsste 100,00 € mehr erhalten, damit das soziokulturelle Existenzminimum der Hilfebedürftigen nicht unterschritten wird. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 09.02.2010, Az. 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, muss der Gesetzgeber die Regelsätze zumindest so hoch bemessen, dass das aus Art. 1 Abs. 1 GG (Grundgesetz) in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG abgeleitete soziokulturelle Existenzminimum gewährleistet wird, außerdem muss der Gesetzgeber die Verfassungsmaßstäbe der Systemgerechtigkeit, Normenklarheit, Folgerichtigkeit sowie das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 20 Abs. 3 GG) einhalten. Die neue Berechnung der Regelsätze hält diesen Anforderungen nach der Ansicht des Sozialgerichts Berlin nicht stand.

Fundstellen: Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 25. April 2012, Az. S 55 AS 9238/12; Pressemitteilung vom 25.04.2012; Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 09.02.2010, Az. 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09; Allgemeine Informationen zum Sozialrecht

3 Kommentare
  1. Möckl permalink

    Könnten Sie bitte kurz erklären, wie jetzt mit der Entscheidung des Berliner Sozialgerichtes verfahren wird und wann das Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich darüber entscheiden wird?
    Vielen Dank

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    • Das Sozialgericht legt ein Gesetz, das es für verfassungswidrig hält, dem Bundesverfassungsgericht vor und setzt das Verfahren bis zu dessen Entscheidung aus (konkrete Normenkontrolle). Das Bundesverfassungsgericht könnte im Gegensatz zum Sozialgericht das Gesetz für nichtig erklären, wenn es der Argumentation des Sozialgerichts Berlin folgt. Anderenfalls wird es feststellen, dass das Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Wann das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird, entzieht sich meiner Kenntnis, da dies vorrangig von dem Terminstand der zuständigen Kammer des Bundesverfassungsgerichts abhängen dürfte.

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  1. Ist die Höhe der aktuellen Hartz-IV-Sätze verfassungswidrig? | Strafrecht und Arbeitsrecht

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