Verzweiflungstaten im Abschiebegewahrsam
Eine kleine Anfrage der Berliner Piratenfraktion brachte ans Licht, dass innerhalb der letzten 5 Jahre 34 im Berliner Abschiebegewahrsam befindliche Personen eine Verzweiflungstat (Suizid, Suizidversuch oder eine Selbstverletzung) unternommen haben. Der Berliner Senat konnte nach eigenen Angaben nur Auskunft über das Abschiebegewahrsam machen, zu Erstaufnahmeeinrichtungen, Sammel- oder Notunterkünften usw. lagen dagegen keine Erkenntnisse vor. Laut der Pressemitteilung der Piratenfraktion vom 28.01.2013 liegen aber Hinweise vor, dass sich z. B. beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso), wo sich alle Asylbewerber Berlins melden müssen, mindestens fünf weitere, vergleichbare Tragödien im letzten Jahr ereignet haben.
Fundstellen: Antwort des Senators für Gesundheit und Soziales Mario Czaja vom 14.01.2013 auf die kleine Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 06. Dezember 2012, Drucksache 17/11318; Pressemitteilung der PIRATEN im Berliner Abgeordnetenhaus vom 28.01.2013