Verordnungen zur leichteren Anerkennung von Gesundheitsschäden für rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehungen, Zwangsaussiedlungen und Zersetzungsmaßnahmen vom Bundesrat beschlossen
Der Gesetzgeber hatte am 30.01.2025 beschlossen, dass die Anerkennung von gesundheitlichen Folgeschäden für Opfer rechtsstaatswidriger Freiheitsentziehungen, Zwangsaussiedlungen und von Zersetzungsmaßnahmen in der DDR erleichtert wird (vgl. Blogartikel vom 24.01.2025: „Gesetzliche Änderungen der Rehabilitierung von DDR-Unrecht noch vor den Neuwahlen geplant“). Die Einzelheiten sollten jeweils noch in entsprechenden Verordnungen geregelt werden. Am 08.05.2026 wurden diese Verordnungen (zum StrRehaG, VwRehaG und HHG) jetzt vom Bundesrat beschlossen, so dass von einem baldigen Inkrafttreten auszugehen ist.
Die Verordnung über die schädigenden Ereignisse und gesundheitlichen Schädigungen im Sinne des § 21 Absatz 6 Satz 1 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaGSchäV) sieht für Betreoffene, die mindestens 30 Tage zu Unrecht Freiheitsentziehung erlitten haben, eine Beweiserleichterung für diagnostizierte depressive Störungen, angst- oder furchtbezogene Störungen, somatische Belastungsstörungen oder Störungen der Körpererfahrung sowie posttraumatische Belastungsstörungen vor. Dasselbe gilt nach der Verordnung über die schädigenden Ereignisse und gesundheitlichen Schädigungen im Sinne des § 4 Absatz 6 Satz 1 des Häftlingshilfegesetzes (HHGSchäV) für Betroffene, die eine entsprechende Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz besitzen.
Für Opfer von Zersetzungsmaßnahmen und Zwangsaussiedlungen wird in der Verordnung über die schädigenden Ereignisse und gesundheitlichen Schädigungen im Sinne des § 3 Absatz 6 Satz 1 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (VwRehaGSchäV) geregelt, dass die Anerkennung von depressiven Störungen und posttraumatische Belastungsstörungen erleichtert wird. Bei festgestellten Zersetzungsmaßnahmen wird darüber hinaus auch die Anerkennung von angst- oder furchtbezogenen Störungen sowie somatischen Belastungsstörungen oder Störungen der Körpererfahrung vermutet.
Fundstellen: Deutscher Bundestag, Pressemitteilung: „Bundesrat macht den Weg frei für die leichtere Anerkennung von Gesundheitsschäden“ vom 08.05.2026; Bundesrat, Tagesordnung der 1065. Sitzung des Bundesrates vom 08.05.2026 (mit weiteren Nachweisen zu den Bundesdrucksachen)




