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Selbstständige Hartz-IV-Aufstocker können Kfz-Leasingraten als Kosten ansetzen

26. Juni 2014

Immer wieder weigern sich die Jobcenter Kosten von selbstständigen Beziehern von Hartz IV anzuerkennen, die aufstockende Leistungen erhalten. Ein Hauptproblem ist dabei, dass die sozialrechtliche Sichtweise von den steuerrechtlichen Vorschriften abgekoppelt ist. Es kann also durchaus sein, dass Betriebsausgaben steuerrechtlich als Kosten anerkannt werden, während sie sozialrechtlich nicht geltend gemacht werden können. Nun hat das Bundessozialgericht einen derartigen Fall zu entscheiden gehabt und klargestellt, dass grundsätzlich auch Leasingraten für ein Kraftfahrzeug der unteren Mittelklasse neben dem Pauschbetrag angesetzt werden können. Das gilt selbst dann, wenn die Einkünften des Hilfsbedürftigen 400,00 € nicht übersteigen. Entscheidend ist -wie so oft- eine Einzelfallprüfung. Bei den Fahrtkosten soll man allerdings zwischen den Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und weiteren darüber hinausgehenden Fahrten differenzieren müssen, nur letztere sollen (sozialrechtlich) als Betriebsausgaben berücksichtigungsfähig sein. Handykosten sollen nach der Entscheidung bereits von der Erwerbstätigenpauschale umfasst sein.

Fundstellen: Bundessozialgericht, Beschluss vom 05.06.2014, Az. B 4 AS 31/13 R, Pressemitteilung Nr. 14/14

4 Kommentare
  1. Das heißt konkret, die betreffenden Personen können sich ohne Probleme für 150 Euro im Monat ein Auto leasen und das obwohl sie Hilfe vom Staat beziehen? Das finde ich sozial nicht gerecht.

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    • Sehr geehrter Oliver,

      der Fall betrifft nur die Gewinnberechnung von Selbstständigen, die den Wagen für ihre selbstständige Tätigkeit benötigen, aber keinen ausreichenden Gewinn erzielen und deshalb noch aufstockend Leistungen vom Jobcenter erhalten. Es dürfte insoweit nicht als ungerecht zu bezeichnen sein, wenn diese Kleinunternehmer -wie andere Selbstständige auch- die Leasingraten als Kosten veranschlagen können.

      Viele Grüße

      Lasse Jacobsen

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  2. Wie einfach ist es denn diese Aufstockungsleistungen und damit auch das Leasing zu bekommen und wie wird das geprüft? Ich hoffe mal, dass das dann eben nicht ungerecht und zu leicht zu bekommen ist.

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  3. Hallo,

    Wir, die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. IG, haben vor kurzem unsere umfangreiche Ratgeberseite zum Thema Hartz IV veröffentlicht. Hier finden interessierte Bürgerinnen und Bürger unter anderem wichtige Informationen zum Hartz IV- Regelsatz, Wohnung & Miete, Alltagstipps, Hartz IV- Erhöhung 2017, uvm.

    Hier geht es zur Ratgeberseite: http://www.hartz4hilfthartz4.de/

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