Der Fond „Heimerziehung in der DDR“ wird von ursprünglich 40 Millionen auf 200 Millionen Euro aufgestockt, wie das Bundeskabinett am 09.07.2014 zusammen mit den ostdeutschen Bundesländern beschlossen hat. Betroffene ehemalige Heimkinder erhalten Unterstützung aus dem Fond für erlittenes Unrecht und Leid in den DDR-Heimen. Aus dem Fond kann für die Traumatisierungen, Beeinträchtigungen und Folgeschäden Hilfe gewährt werden. Benachteiligungen in der Rentenversicherung können beispielsweise ausgeglichen werden. Ehemalige Heimkinder sollen zudem bei der Aufarbeitung unterstützt werden. Die Forderungen ehemaliger Heimkinder müssen allerdings bis zum 30.09.2014 angemeldet werden. Neben dem Hilfefond besteht für ehemalige DDR-Heimkinder in geeigneten Fällen auch die Möglichkeit die Heimeinweisung nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz für rechtsstaatswidrig erklären zu lassen.
Fundstellen: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Pressemitteilung vom 09.07.2014
Die Schauspielerei von denn verantwortlichen der Politik und allen die an dem Fonds mitgewirgt haben, stinkt zum Himmel !!!! Sie wollten uns nie hefen und Leid lindern. Sie haben uns benutzt für ihre Politik um als Gutmenschen da zu stehen.Kein einziger war und ist in der Lage etwas an der Antragsfriest zu verändern und bei der Umsetzung der Hilfsmittel etwas zu verbessern.
Frau Ministerin Schwesig weinte bei der Pressekonferenz 2012 in Berlin wegen den großen Leid was die Heimkinder erlebt haben und entschuldigte sich dafür. Jetzt hat sie einen höheren Posten und man sieht Ihr wahres Gesicht. Frau Ministerin Claus in Sachsen versprach bei dieser Pressekonferenz sich nochmals mit dem Thema Reabilitierung auseinander zu setzen. Nichs folgte bis heute, unglaunwürdige Ministerin !!
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Sehr geehrte Manuela,
die Frist für die Anmeldung der Forderungen für den Fond war wirklich nicht gerade großzügig bemessen. Allerdings besteht immer noch die Möglichkeit der Rehabilitierung von Unrecht aus Heimeinweisungen über das strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG). Die Frist für Rehabilitierungsanträge läuft erst am 31. Dezember 2019 ab.
Mit freundlichen Grüßen
Lasse Jacobsen
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Ich finde das unerhört und einfach nur frech,uns allen steht das Geld zu,es wurde gesagt und beschlossen und alle sollten gleich behandelt werden,da sollte es auch keine Ausnahmen geben,nur so kann man eine Kleinigkeit wieder gutmachen,was uns ergangen ist,2013 habe ich einen Antrag eingereicht,mußte ein ganzes Jahr auf einen Termin warten,inzwischen sind schon wieder 5Monate vergangen,wollen die erreichen,das manche das garnicht mehr erleben von uns,eine bodenlose Frechheit,die Bearbeiter tun ja so,als ob sie es aus eigner Tasche zahlen müssen,wenn da nicht bald und zügig etwas geschieht,gehe ich an die Öffentlichkeit.
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Hello and thank you for this blog is a true inspiration..
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