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Rehabilitierung: Verordnungen zur leichteren Anerkennung von Gesundheitsschäden in Kraft

18. Mai 2026

Die Verordnung über die schädigenden Ereignisse und gesundheitlichen Schädigungen im Sinne des § 21 Absatz 6 Satz 1 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaGSchäV) und die Verordnung über die schädigenden Ereignisse und gesundheitlichen Schädigungen im Sinne des § 3 Absatz 6 Satz 1 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (VwRehaGSchäV) wurden heute im Bundesgesetzblatt verkündet und sind damit rückwirkend mit Wirkung zum 01.07.2025 in Kraft getreten. Dadurch soll die Anerkennung in der DDR erlittener Gesundheitsschäden erleichtert werden (vgl. Blogartikel vom 11.05.2026: Verordnungen zur leichteren Anerkennung von Gesundheitsschäden für rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehungen, Zwangsaussiedlungen und Zersetzungsmaßnahmen vom Bundesrat beschlossen). Mit den nun in Kraft getretenen Verordnungen sollen die Verfahren auf Beschädigtenversorgung (bzw. auf Gewährung der sozialen Ausgleichsleistungen nach dem SGB XIV) für die Betroffenen deutlich vereinfacht werden.

Fundstellen: Bundesgesetzblatt, Verordnung über die schädigenden Ereignisse und gesundheitlichen Schädigungen im Sinne des § 21 Absatz 6 Satz 1 des Strafrechtlichen RehabilitierungsgesetzesVerordnung
über die schädigenden Ereignisse und gesundheitlichen Schädigungen im Sinne des § 3 Absatz 6 Satz 1 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

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